Rechtliche Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit

Beschäftigt man sich mit dem Thema der digitalen Barrierefreiheit, so kommt es vor, dass einem ganz schwindlig werden kann. Welches Gesetz schreibt was genau vor? Und wie ist der Zusammenhang zwischen den einzelnen Verordnungen zu verstehen?

Auf dieser Seite möchten wir den rechtlichen Hintergrund zur Barrierefreiheit einordnen, Zusammenhänge aufzeigen und eine Hilfestellung zum Verständnis der rechtlichen Gegebenheiten geben.

Dezember 2016: EU-Richtlinie 2016/2102

Im Dezember 2016 wurde die EU-Richtlinie 2016/2102 veröffentlicht. Diese beinhaltet allgemeine Anforderungen an den barrierefreien Zugang von Websites und mobilen Anwendungen. Konkret heißt es dort: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass öffentliche Stellen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um ihre Websites und mobilen Anwendungen besser zugänglich zu machen, indem sie sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestalten.“ (Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016, Artikel 4)

Juli 2018: Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Was das Europäische Parlament beschließt, das muss von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Also folgte auf Bundesebene eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). In dieser Gesetzesänderung wurde nicht nur das allgemeine Erfordernis von barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen und des Bundes im Gesetz verankert. Mit dieser Gesetzesänderung wurden Fristen festgesetzt sowie weitere Anforderungen an Barrierefreiheit fixiert (z.B. Erklärung zur Barrierefreiheit, Hinweis auf Schlichtungsverfahren etc.)

Mai 2019: Anpassung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Durch die Anpassung des Behindertengleichstellungsgesetzes musste die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) angepasst werden. Also sind sämtliche veränderten Vorgaben, Richtlinien und Kriterien in der BITV ergänzt worden, sodass seit Mai 2019 die BITV 2.0 als aktueller Maßstab für die Barrierefreiheit von Informationstechnologien gilt.

Überwachung durch Bundesländer

Die rechtliche Umsetzung innerhalb der einzelnen Bundesländer ist (zusätzlich zum allgemeinen Behindertengleichstellungsgesetz BGG) in den Behindertengleichstellungsgesetzen der jeweiligen Länder verankert. Die Überwachung zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen erfolgt auf Landesebene durch die jeweiligen Überwachungsstellen.

Hier klicken und zur Übersicht der Überwachungsstellen der Bundesländer gelangen. 

Noch Fragen? Nimm gerne Kontakt zu uns auf oder besuche unseren FAQ-Bereich. Hier haben wir weitere Fragestellungen rund um die digitale Barrierefreiheit beantwortet.

Hier klicken, um zum FAQ-Bereich zu gelangen. 

Hier klicken, um zur Kontaktseite zu gelangen.