Unterstützung bei der Bewältigung von Durchsetzungsverfahren
Öffentliche Websites und mobile Anwendungen von Bundesbehörden und öffentlichen Stellen müssen per Gesetz schon seit mehreren Jahren barrierefrei gestaltet sein. Darüber hinaus ist ein sogenannter „Feedback-Mechanismus“ zu installieren. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit zur elektronischen Kontaktaufnahme zur Meldung von Barrieren.
Meldet ein Benutzer eine Barriere, so ist diese von dem jeweiligen Webseiteninhaber abzustellen. Kommt es zu keiner Lösung oder wird die Meldung des Feedback-Mechanismus ignoriert, so kann ein Durchsetzungs- oder Schlichtungsverfahren angestrebt werden. Ziel eines solchen Verfahrens ist in erster Linie die Vermittlung zwischen den Parteien, eine Untersuchung der Gegebenheiten und die Berücksichtigung gesetzlicher Aspekte.
Du bist an einem Durchsetzungsverfahren beteiligt und musst eine Barriere alsbald abschaffen?
Lass uns miteinander sprechen! Je nach Barriere sind diese zügig aus der Welt geschafft. Auch innerhalb umfangreicher Anwendungen lässt sich womöglich mit geringem Aufwand eine Barrierefreiheit herstellen.
Welche Barrieren bestehen über das aktuelle Verfahren hinaus?
Identifiziere Barrieren auf Deiner Website mit dem BITV-Check der INKLUSIONISTEN. In einem umfangreichen Prüfungsprozess bewerten wir Deine Seiteninhalte nach aktuellen Vorgaben der BITV sowie der WCAG 2.1 (und WCAG 2.2). Anhand unseres Prüfberichtes kannst Du Handlungsfelder identifizieren. Ein gemeinsames Abschlussgespräch nach erfolgter Prüfung gibt Dir Aufschluss über mögliche Lösungsansätze und Priorisierung.